Bitte Scannen Sie die Verordnung ein. Für den geteilten Abrechnungsprozess ist dieser Schritt wichtig und erleichtert die Nachvollziehbarkeit für Sie und Ihre Abrechnungszentrum.
Beim Anfertigen einer Zwischenabrechnung wird nach der vollständigen Datenanlage und Dokumentation, wie gewohnt, auf "Abrechnen" geklickt.
Nun erscheint eine Sicherheitsabfrage, die Sie, sofern Sie eine Zwischenabrechnung/Teilabrechnung machen wollen, mit "Übernehmen" bestätigen. Andernfalls wird die Verordnung abschließend abgerechnet.
Im Historienfeld einer Verordnung können Sie die bereits teilabgerechnete Verordnung einsehen. Genauso können Sie in den anderen Teil der Verordung springen. Hier ist der Haken bei "VO Fortsetzung" gesetzt, damit der Bezug zur Verordnung weiterhin existiert.
In einer Kopie der Verordnung werden die verbleibenden Termine dokumentiert und mit eingereicht.