Zu beachten sind die drei Krankheitsgruppen
- diabetes mellitus“ (DF)= Diagnose > Diabetisches Fußsyndrom oder diabetische Neuropathie
- Neuropathie und Polyneuritis“ (NF)= Diagnose > sensible oder sensomotorische Neuropathie und
- Lähmungen(QF) = Diagnose > Querschnittssyndrom / -lähmung
Verordnungen sind dann abrechnungsfähig, wenn die therapierelevanten Diagnosen in Form ein oder mehrerer ICD-10-Code-Schlüssel oder als Klartext mit dem o.g. Wortlaut angegeben sind.
Beispiele
- VO mit DFc und E11.74 oder im Text steht diabetisches Fußsyndrom = podologische Behandlung groß (Komplexbehandlung)
- Bei DFa und b gilt entsprechend HeilmRL a) = Hornhautabtragung und b) = Nagelbearbeitung
WICHTIG: Eine podologische Behandlung klein ist in der podologischen Behandlung groß inbegriffen, d.h. sie können niemals gleichzeitig erbracht werden.