Die Blankoverordnung

Seit dem 01. April 2024 ist es möglich für Ärzte und Ergotherapeuten mit der Blankoverordnung zu arbeiten.

Blanko-Geschaeftsvorfall
Verordnungsmenge
Blanko_therapien

Die Blankoverordnung erhält einen eigenen Geschäftsvorfall (Darstellung 1.Bild links). Diesen kann ein Ergotherapeut auswählen, wenn er eine Blankoverordnung erhält. Das Ziel der Therapie steht fest, den Rest legt der Therapeut entlang des Bedarfes fest.

Die bestehenden Verordnungsinhalte werden in die Maske übernommen.

Neben der Therapie ist das Spannenste die Auswahl des Faktors. Ein Zeitintervall umfasst 15 Minuten, der Faktor bestimmt die Anzahl der Zeitintervalle. Diesen kann man im Terminfenster über den Plus- und Minus-Button anpassen. Bis zum Faktor 12 kann je Termin maximal ausgeschöpft werden.

Insgesamt kann eine Verordnung 16 Wochen bearbeitet werden. Ein  Ampelsystem zeigt an, wie ausgeschöpft die Verordnung bereits ist.

Der Verordnungswert berechnet sich entlang der Heilmittel und ihrer Zeitintervallen. Sobald die Verordnung abgeschlossen ist, kann sie mit den Kassen abgerechnet werden. Die Preislisten ziehen sich, wie gewohnt, automatisiert in die Verordnungsberechnung.

HMAuswahl
Faktor

Terminplaner

Die Faktoren können über das neue Uhrensymbol im Terminplaner mit Plus und Minus angepasst werden und entsprechend verkürzt oder verlängert sich die Dauer des zu erbringenden Heilmittels. 

1. Klicken der Uhr beim Termin im Terminplaner (linkes Bild)

2. + oder - zum Verändern des Faktors (1*15 Minuten) (rechtes Bild)

Regelungen (Auszug)

Ergotherapeuten können für eine Heilmittelverordnung mit festgestellter Diagnose und Indikation für eine Heilmittelbehandlung (vgl. § 3 Absatz 5 HeilM-RL) selbst über die Auswahl des oder der Heilmittel, die Therapiefrequenz und die Dauer der einzelnen Behandlungstermine sowie die Gesamtdauer der Therapie pro Blankoverordnung unter Berücksichtigung von § 13a Absatz 2 HeilM-RL selbst bestimmen.

  • Auswahl der Heilmittel gemäß der Diagnosegruppe (Indikationsschlüssel), das gilt auch für thermische Anwendungen, Schienen und Gruppenbehandlung
  • die Verordnung ist maximal 16 Wochen, ab Verordnungsdatum gültig
  • mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Verordnungen mit oder ohne erweiterte Versorgungsverantwortung zu derselben Diagnose (ICD-10-zweistellig z. B. F6, F7) und derselben Diagnosegruppe sind möglich. Bei unterschiedlichen ICD 10 sind auch parallele möglich
  • eine Begründung der Unterbrechungen, die länger als 14 Kalendertage dauern, ist nicht erforderlich.
  • ein Abbruch ist jederzeit möglich, allerdings muss hier eine Information an den Arzt erfolgen 
  • Hausbesuche bestimmt weiterhin der verschreibene Arzt
  • auf der Rückseite muss das Heilmittel und die Therapiezeit pro Termin notiert werden. (auch Telemedizinische Heilmittel sind  möglich) 
  • die Zuzahlung kann sich im Verlauf entsprechend ändern
  • es ist keine Zwischenabrechnung möglich
  • Mindestangabe Therapiebericht an Arzt , sofern ein Therapiebericht verordnet wurde
  • das gilt nur für die Indikationsschlüssel SB1, PS3 und PS4 
  • Leitsymptomatik fällt weg
  • die entsprechenden ergotherapeutischen Leistungen werden patientenindividuell in Zeitintervallen (ZI) à 15 Minuten abgegeben
  • die Abrechnung der abgeschlossenen Zeitintervalle à 15 Minuten erfolgt gemäß Anlage 2 des Vertrages nach § 125a SGB V
  • die Therapiezeit pro Behandlungstermin beträgt mindestens 30 Minuten und höchstens 180 Minuten
  • für die Vor- und Nachbereitung sowie Verlaufsdokumentation kann pauschal ein Zeitintervall pro Behandlungstermin abgerechnet werden
  • im Rahmen einer Blankoverordnung können bis zu zwei Behandlungstermine zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld erbracht und abgerechnet werden
  • abweichend von § 12 Absatz 8 der HeilM-RL können verschiedene Heilmittel an einem Behandlungstermin erbracht werden
  • Ampelsystem je nach Zeitintervallen verdeutlicht wie weit die Verordnung ausgeschöpft ist

© 2021 henara GmbH